Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – Gesetz 4990/2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Partner,

hiermit informieren wir Sie, dass ab dem 11.11.2022 das beigefügte Gesetz 4990/2022 in Kraft getreten ist.

Dieses Gesetz regelt den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht in den Bereichen melden, die in Teil I des Anhangs am Ende der beigefügten Datei aufgeführt sind. Dies umfasst Verstöße, die die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beeinträchtigen, sowie Verstöße im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt gemäß Artikel 26 Absatz 2 AEUV. Hierzu zählen Verstöße gegen die Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften der Union sowie Verstöße im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt in Bezug auf Handlungen, die gegen die körperschaftsteuerlichen Vorschriften verstoßen, oder Vereinbarungen, deren Ziel es ist, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.

a) Das Gesetz 4990/2022 sieht insbesondere ein System für die interne und externe Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht vor, sowie den Schutz der Personen, die solche Verstöße melden. Es regelt die Organisation der Einreichung von Meldungen, das Verfahren für den Empfang und die Folgemaßnahmen sowie die Sanktionen, die im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu verhängen sind. Darüber hinaus werden alle gemeinsamen Ministerialbeschlüsse (JMDs), die gemäß diesem Gesetz erlassen werden, die Verfahren für die Einreichung, den Empfang und die Verfolgung von Meldungen weiter spezifizieren.

b) Unser Unternehmen hat einen Beauftragten für die Entgegennahme, Prüfung und Weiterverfolgung von Meldungen (im Folgenden als RRMO bezeichnet) ernannt: Herrn Alexandros Antoniou. Er ist zuständig für den Empfang und die Überwachung der einzureichenden Meldungen.

c) Meldungen werden sowohl namentlich als auch anonym entgegengenommen.

d) Meldungen können entweder schriftlich oder mündlich eingereicht werden.

e) Schriftliche Meldungen können wie folgt eingereicht werden:

  • Hinweisgeber-Plattform: https://whistleblowersoftware.com/secure/KLEEMANN
  • E-Mail: whistleblower@kleemannlifts.com, adressiert an den Beauftragten für die Entgegennahme, Prüfung und Weiterverfolgung von Meldungen (RRMO) oder
  • Per Post an die folgende Adresse: „KLEEMANN HELLAS SA, P.O. BOX 25, POSTAL CODE 61100, KILKIS INDUSTRIAL AREA, CONFIDENTIAL (VERTRAULICH)“ mit dem Vermerk „Zu Händen des Beauftragten für die Entgegennahme, Prüfung und Weiterverfolgung von Meldungen (RRMO auf Griechisch Υ.Π.Π.Α.)“ oder „Meldung gemäß Gesetz 4990/2022“ oder mit einem sonstigen Hinweis, dass die besagte Meldung unter die Bestimmungen des Gesetzes 4990/2022 fällt.

f) Mündliche Meldungen können im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft mit dem Beauftragten (RRMO) erfolgen. Diese Zusammenkunft findet innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Antragstellung durch die hinweisgebende Person statt. Der Antrag hierfür kann schriftlich, mündlich oder per E-Mail an den Beauftragten (RRMO) gestellt werden. In diesem Fall wird ein vollständiges und genaues Protokoll der Besprechung geführt, das vom Beauftragten (RRMO) erstellt wird. Der hinweisgebenden Person wird die Gelegenheit gegeben, das Protokoll zu überprüfen, zu korrigieren und durch Unterschrift zu bestätigen.

g) Unser Beauftragter (RRMO), Herr Alexandros Antoniou, steht Ihnen für weitere Informationen oder Klarstellungen bezüglich der entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes 4990/2022 gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, ihn per E-Mail unter der oben genannten E-Mail-Adresse zu kontaktieren.

KILKIS, 27.11.2025

Letzte Aktualisierung am: 27.11.2025
FÜR KLEEMANN HELLAS SA

 

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