Satzung

Auszug aus der Satzung der Gesellschaft

  1. Der Firmenname der Aktiengesellschaft lautet "KLEEMANΝ HELLAS SA." ΑΝΩΝΥΜΗ 
  2. Der Firmenname lautet "KLEEMANN HELLAS ABEE”.
  3. Sitz der Gesellschaft ist das Industriegebiet von Stavrochori Kilkis. Die Dauer der Gesellschaft ist unbefristet.
  4. Nach dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31.07.2017 wurde die Dauer der Gesellschaft bis zum 31.12.2101 verlängert.
  5. Der Umfang der Gesellschaft ist:
    • Die industrielle Produktion, Installation und der Handel von Höhe-Tech-hydraulischen und elektrischen Aufzügen und deren Instrumenten und Komponenten, sowie jedes andere mechanische Ausrüstungsprodukt, die Erbringung von Dienstleistungen (Façon - Reparaturen und Wartung) in Bezug auf die oben genannten Produkte, und
    • Die Vertretung in Griechenland von Industrie- und Handelseinheiten im Ausland mit ähnlichen Typen und die Beteiligung der Gesellschaft an anderen ähnlichen oder nicht ähnlichen registrierte/eintragende Unternehmen oder Gesellschaften oder den Erwerb solcher oder bestehender Gesellschaften oder den Erwerb von Aktien oder anderen Titeln von irgendwelchen Griechische oder ausländische Unternehmen, die an der Athener Börse notiert oder nicht börsennotiert sind oder an Investmentfonds beteiligt sind. 

      Die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen.

      Beratungs- und Dienstleistungen für jede natürliche oder juristische Person, einschließlich der Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, in allen Bereichen, wie z. B. in den Bereichen der allgemeinen Verwaltung, der kaufmännischen Verwaltung, der Personalverwaltung, der Versicherungen, Werbung, IT, Finanzen sowie der Verwaltung von Steuer-, Buchhaltungs- und RechtsfragenZur Ausübung ihres Geltungsbereichs kann die Gesellschaft jede Transaktion unterschreiben und Tätigkeiten ausüben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
      • Die Gewährung und Übernahme von Darlehen, Krediten, Garantien Dritter, Bürgschaften und Sicherheiten jeglicher Art, dinglich oder persönlich zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person.
      • Die Beteiligung, Zusammenarbeit oder Vertretung in irgendeiner Form einer natürlichen oder juristischen Person oder Vereinigung, die in der Zukunft besteht oder in Zukunft gegründet werden soll, sowohl im Inland als auch im Ausland, mit gleichem oder ähnlichem Umfang.
      • Die Durchführung aller oben genannten Tätigkeiten entweder in ihrem Namen oder im Namen Dritter, mit oder ohne Gegenleistung, entweder in einer Partnerschaft oder im Konsortium mit dritten natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen.
  6. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 18.209.499,00, eingeteilt in 23.648.700 auf den Namen lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je EUR 0,77.
  7. Die Aktien der Gesellschaft sind gewöhnlich, nominal, registriert, physisch und nicht frei übertragbar. Aktien der Gesellschaft dürfen nur mit Zustimmung des Verwaltungsrats übertragen werden.
  8. Die Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie hat das Recht, in Bezug auf die Angelegenheit eines Unternehmens zu entscheiden, und ihre rechtmäßigen Entscheidungen sind auch für abwesende oder nicht stimmberechtigte Aktionäre bindend.
  9. Die Generalversammlung ist ausschließlich dafür zuständig, über die im Gesetz 4548/2018 genannten Angelegenheiten zu entscheiden, die der ausschließlichen Zuständigkeit der Generalversammlung unterliegen. Die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einladung, der Einberufung und dem Verlauf der Generalversammlung, die nicht in dieser Satzung geregelt sind, sind durch das Gesetz 4548/2018 geregelt.
  10. Die Gesellschaft wird vom Verwaltungsrat verwaltet, der aus mindestens drei (3) bis zu fünfzehn (15) sieben (7) Mitgliedern besteht, die Aktionäre oder nicht natürliche oder juristische Personen sein können.
  11. Die Generalversammlung ernennt die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Dauer ihrer Amtszeit, die sechs (6) Jahre nicht überschreiten darf und sich automatisch bis zum Ablauf der Frist, innerhalb derer die nächste ordentliche Generalversammlung stattfinden muss, und bis zur entsprechenden Entscheidung verlängert.

  12. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Generalversammlung der Gesellschaft für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren (5) ernannt, die automatisch bis zur ersten ordentlichen Generalversammlung nach Ablauf ihrer Amtszeit verlängert wird nicht mehr als sechs (6) Jahre.
  13. Die Mitglieder des Verwaltungsrats können wiedergewählt und von ihrer Position frei widerrufen werden.
  14. Der Verwaltungsrat verwaltet (verwaltet und veräußert) das Eigentum der Gesellschaft und ist mit ihrer Vertretung betraut. Er beschließt über alle Angelegenheiten, die die Gesellschaft in seinem Geltungsbereich betreffen, einschließlich der Gewährung von Bürgschaften zugunsten Dritter gemäß Artikel 99-101 des Gesetzes 4548/2018, der Ausgabe einer Anleihe gemäß Artikel 59 ff. des Gesetzes 4548/2018 und des Gesetzes 3156/2003 in der jeweils geltenden Fassung sowie der Ermächtigung eines oder mehrerer seiner Mitglieder, damit diese die Bedingungen der Anleihe sowie deren Höhe und Kategorie festlegen können.
  15. Der Verwaltungsrat kann die Erfüllung aller oder eines Teils seiner Befugnisse und Befugnisse sowie die Vertretung der Gesellschaft einem oder mehreren seiner Mitglieder oder Dritten übertragen und den Umfang dieser Delegation festlegen.
  16. Das Geschäftsjahr dauert zwölf (12) Monate. Es beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. Dezember dieses Jahres.
  17. Der Nettogewinn der Gesellschaft wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und - sofern er nach dem Gesetz ausgeschüttet werden kann - durch Beschluss der Generalversammlung verteilt. Bezüglich der Abschlussprüfer der Gesellschaft gelten die Bestimmungen des aktuellen Rechts.
  18. In Bezug auf die Rechnungsprüfer der Gesellschaft gilt Kapitel 4 des Gesetzes 2190/1920.
  19. Für alle Angelegenheiten, die nicht in den Statuten geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Gesetzes 4548/2018 über Anonyme Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung.

Bitte beachten Sie, dass die ursprünglichen Satzungen in der geänderten und kodifizierten Form in einem einzigen Text gemäß dem Beschluss der Generalversammlung vom 31. Juli 2017 in griechischer Sprache verfasst wurden. Die Präsenz stellt eine Übersetzung davon dar. Bei Abweichungen zwischen der griechischen Fassung der Satzung und der vorliegenden Übersetzung ist die griechische Fassung maßgebend.

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